Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.04.2026
Sonstiges
09.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
17.04.2024
Sonstiges
13.03.2024
Eröffnungen
08.01.2024
Sicherungsmaßnahmen
03.06.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
18.02.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
08.09.2021
Berichtigungen
04.02.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
16.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
29.04.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
10.08.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
22.01.2016
Neueintragungen